Grundlagen des Steuerrechts für Unternehmen

Deutschland hat ein vielschichtiges Steuersystem, das die Steuer- und Abgabenlast für Unternehmen verlässlich regelt und sich durch eine hohe Rechtssicherheit auszeichnet. Um Ihnen einen groben Überblick über das deutsche Steuerrecht zu verschaffen, haben wir im Folgenden einige wichtige Grundlagen für Sie zusammengetragen. Ein umfangreiches Steuerlexikon finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Internationales Steuerrecht

DBA: Um regelmäßige Quellensteuern zu reduzieren, hat die Bundesrepublik mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
EU-Richtlinien: Bei Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen werden Gewinnausschüttungen sowie Zins- und Lizenzzahlungen zwischen Mutter- und Tochterkapitalgesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten vom Quellensteuerabzug befreit.
Hinzurechnungsbesteuerung: Bei einer Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft (Zwischengesellschaft) mit passiven Einkünften, die einer niedrigen Besteuerung (< 25 %) unterliegt, werden dem inländischen Gesellschafter bei Erreichen einer Mindestbeteiligung anteilig diese Einkünfte fiktiv zugerechnet und unterliegen bei diesem in voller Höhe der Besteuerung.
Verrechnungspreise: Einkünfteberichtigung, wenn die vereinbarten Preise vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichen. Im Falle von Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen im Ausland unterliegt der Steuerpflichtige weit reichenden Dokumentationspflichten.

Körperschaftsteuer (KSt)

Körperschaftsteuertarif: Für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne beträgt der KSt-Tarif einheitlich 25 %. Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Regelungen des EStG und des KStG.
Dividenden/Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Empfangene Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer in- oder ausländischen Körperschaft bleiben bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft steuerfrei. Dies auch, wenn sie nur mittelbar über eine Mitunternehmerschaft an der in- oder ausländischen Körperschaft beteiligt ist. Gleiches gilt für derartige Einkünfte inländischer Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Körperschaften. 5 % der Dividenden bzw. Veräußerungsgewinne gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die tatsächlichen Betriebsausgaben sind dagegen voll abzugsfähig.
Steuerbelastung der Gesellschafter: Zur Vereinfachung folgt eine Darstellung ohne Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Frei- und Pauschalbeträge des Anteilseigners:

Quelle: http://www.kpmg.de/library/pdf/070802_German_Tax_Card_2007_dt.pdf

Gewerbesteuer (GewSt)

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb (auch Betriebsstätten) im Inland. Die Gemeinden sind gesetzlich ermächtigt, eigenständig einen Hebesatz (mindestens 200 %) festzusetzen. Die GewSt ist eine Betriebsausgabe bei der Einkommmensteuer (EStG) bzw. Köperschaftsteuer (KStG) und damit von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Vereinfacht dargestellt, ermittelt man sie wie folgt:

Quelle: http://www.kpmg.de/library/pdf/070802_German_Tax_Card_2007_dt.pdf

* Steuermesszahl: bei natürlichen Personen und Personengesellschaften für Gewerbeerträge zwischen 0 und 48.000 Euro in 12.000-Euro-Schritten von 1 % bis 4 % gestaffelt, darüber hinaus wie für alle anderen Gewerbebetriebe 5 %

Solidaritätszuschlag (SolZ)

Der SolZ ist eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt und beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Steuer.

Umsatzsteuer

  • Normalsteuersatz: 19 %
  • Ermäßigter Steuersatz: 7 %

Steuerpflicht

Je nach Gesellschaftsform bestehen unterschiedliche Versteuerungspflichten. So müssen Körperschaften KSt, SolZ und GewSt abführen. Natürliche Personen unterliegen der ESt, dem SolZ und evtl. einer GewSt. Auch Personengesellschaften zahlen unter Umständen GewSt. Ansonsten richtet sich die Besteuerung nach den Verhältnissen der Gesellschafter.

Einkommensteuer – Steuersätze und Freibeträge für das Geschäftsjahr 2007

Grundfreibetrag* 7.664 Euro
Eingangssteuersatz 15%
Spitzensteuersatz 42%
ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von* 52.152 Euro

Freibeträge

Arbeitnehmer-Pauschalbetrag 920 Euro*
Sparerfreibetrag 750 Euro*
Werbungskosten-Pauschalbetrag
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Sonstige Einkünfte
51 Euro*
102 Euro*
Versorgungsfreibetrag 2007:
36,8 % der Versorgungsbezüge,
zuzüglich
max. 2.760 Euro
828 Euro
- Kinderfreibetrag oder
Kindergeld
- Betreuungsfreibetrag
1.824 Euro je Kind*
1.848 Euro je Kind*
1.080 Euro je Kind*
Berücksichtigt werden Kinder unter 18 Jahren, unter 21 Jahren, sofern arbeitslos i. S. d. SGB III, unter 25 Jahren, sofern noch in der Berufsausbildung, ab 25 Jahren nur bei Hilflosigkeit wegen Behinderung.  
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.308 Euro für Alleinstehende, zu deren Haushalt ein Kind gehört, für das dem Alleinstehenden der Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht
Altersentlastungsbetrag für 2007 36,8 % des Arbeitslohns und der positiven Summe der (weiteren) Einkünfte (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), max. 1.748 Euro, wenn der Steuerpflichtige vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet hat
Ausbildungsfreibetrag 924 Euro für volljährige Kinder in Berufsausbildung bei auswärtiger Unterbringung
Der Freibetrag vermindert sich um Einkünfte und Bezüge des Kindes, die 1.848 Euro p. a. übersteigen, sowie um als Ausbildungshilfe bezogene Zuschüsse.  

* Bei Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen verlangt werden, verdoppeln sich die angegebenen Beträge.

Quelle: http://www.kpmg.de/library/pdf/070802_German_Tax_Card_2007_dt.pdf

Erklärungsfristen für Ertragsteuern (VZ 2006)

  • 31. Mai 2007: Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, sind spätestens fünf Monate danach abzugeben.
  • 31. Dezember 2007: Fristverlängerung bei Mitwirkung steuerlicher Berater
  • Weitere Fristverlängerungen sind in Einzelfällen möglich.