Grundlagen des Steuerrechts für Unternehmen

Deutschland hat ein vielschichtiges Steuersystem, das die Steuer- und Abgabenlast für Unternehmen verlässlich regelt und sich durch eine hohe Rechtssicherheit auszeichnet. Um Ihnen einen groben Überblick über das deutsche Steuerrecht zu verschaffen, haben wir im Folgenden einige wichtige Grundlagen für Sie zusammengetragen. Ein umfangreiches Steuerlexikon finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Internationales Steuerrecht

DBA: Um regelmäßige Quellensteuern zu reduzieren, hat die Bundesrepublik mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.
EU-Richtlinien: Bei Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen werden Gewinnausschüttungen sowie Zins- und Lizenzzahlungen zwischen Mutter- und Tochterkapitalgesellschaften verschiedener EU-Mitgliedstaaten vom Quellensteuerabzug befreit.
Hinzurechnungsbesteuerung: Bei einer Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft (Zwischengesellschaft) mit passiven Einkünften, die einer niedrigen Besteuerung (< 25 %) unterliegt, werden dem inländischen Gesellschafter bei Erreichen einer Mindestbeteiligung anteilig diese Einkünfte fiktiv zugerechnet und unterliegen bei diesem in voller Höhe der Besteuerung.
Verrechnungspreise: Einkünfteberichtigung, wenn die vereinbarten Preise vom Fremdvergleichsgrundsatz abweichen. Im Falle von Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen im Ausland unterliegt der Steuerpflichtige weit reichenden Dokumentationspflichten.

Körperschaftsteuer (KSt)

Körperschaftsteuertarif: Für thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne beträgt der KSt-Tarif einheitlich seit 2008 15 %. Die Ermittlung des Einkommens erfolgt nach den Regelungen des EStG und des KStG.
Dividenden/Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Empfangene Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer in- oder ausländischen Körperschaft bleiben bei einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft steuerfrei. Dies auch, wenn sie nur mittelbar über eine Mitunternehmerschaft an der in- oder ausländischen Körperschaft beteiligt ist. Gleiches gilt für derartige Einkünfte inländischer Betriebsstätten von im Ausland ansässigen Körperschaften. 5 % der Dividenden bzw. Veräußerungsgewinne gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die tatsächlichen Betriebsausgaben sind dagegen voll abzugsfähig.

Quelle: www.gtai.de, www.kpmg.de

Gewerbesteuer (GewSt)

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist jeder stehende Gewerbebetrieb (auch Betriebsstätten) im Inland. Die Gemeinden sind gesetzlich ermächtigt, eigenständig einen Hebesatz (mindestens 200 %) festzusetzen. Die GewSt ist eine Betriebsausgabe bei der Einkommmensteuer (EStG) bzw. Köperschaftsteuer (KStG) und damit von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Vereinfacht dargestellt, ermittelt man sie wie folgt:

Quelle: http://www.kpmg.de/library/pdf/070802_German_Tax_Card_2007_dt.pdf

* Steuermesszahl: bei natürlichen Personen und Personengesellschaften für Gewerbeerträge zwischen 0 und 48.000 Euro in 12.000-Euro-Schritten von 1 % bis 4 % gestaffelt, darüber hinaus wie für alle anderen Gewerbebetriebe 5 %

Solidaritätszuschlag (SolZ)

Der SolZ ist eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt und beträgt grundsätzlich 5,5 % der festgesetzten Steuer.

Umsatzsteuer

  • Normalsteuersatz: 19 %
  • Ermäßigter Steuersatz: 7 %

Steuerpflicht

Je nach Gesellschaftsform bestehen unterschiedliche Versteuerungspflichten. So müssen Körperschaften KSt, SolZ und GewSt abführen. Natürliche Personen unterliegen der ESt, dem SolZ und evtl. einer GewSt. Auch Personengesellschaften zahlen unter Umständen GewSt. Ansonsten richtet sich die Besteuerung nach den Verhältnissen der Gesellschafter.